Impressum /AGB

Piron Metallbau GmbH
Geschäftsführer Herr Sascha Piron
van-Houten-Straße 11
47533 Kleve

Tel.: +49 (0) 2821 715 57-0
info@Piron.NRW
http://Piron.NRW

Steuernummer: 116/5700/3144
EG-Identnummer: DE 814738265

Amtsgericht: Kleve

Registernummer: HRB 8317

Haftungshinweis
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines, Angebote

1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil.

2. Unsere Angebote sind freibleibend ohne Kenntnis des Verwendunszwecks. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen, mündliche Nebenabreden nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

3. Die zum Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

4. Beruht die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt (Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung, Vormaterialeingang usw.) verlängert sich eine von uns einzuhaltende Frist angemessen.

5. Durch Piron Metallbau gefertigte oder installierte Produkte werden teilweise zu Werbezwecken auf Homepage, Prospekten oder in sozialen Medien veröffentlicht/geteilt. Sofern nicht anders vereinbart werden keine Kundennamen, Produktspezifikationen oder Anschrift des Kunden genannt

II. Lieferung, Lieferzeit

1. Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

2. Die Liefermenge von „Schüttgütern“, wie kleinen Drehteilen, Schrauben, Rundstählen, Stanzteilen oder kleinen, günstigen Schweissteilen kann fertigungs- bzw. vormaterialbedingt mit 5% unterschritten bzw. mit 10% überschritten werden, sofern die Menge von 100 Stück überschritten wird.

3. Die vom Auftraggeber vorgegebenen Fertigstellungszeiten und Lieferzeiten sind für uns unverbindlich, es sei denn, wir haben eine bestimmte Lieferfrist ausdrücklich schriftlich bestätigt.

4. Solange der Auftraggeber mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.

III. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Unsere Preise gelten ab Werk zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und Kosten für etwaige Verpackung.

2. Unseren Preisen liegen die zum Zeitpunkt der Absendung der Auftragsbestätigung geltenden Arbeitslöhne und Rohstoffpreise zugrunde. Erhöhen sich während der Ausführung der Arbeiten die Löhne, Rohstoffpreise und Fabrikationskosten oder verteuern sich die in Auftrag gegebenen Arbeiten aufgrund behördlicher Maßnahmen, sind wir unter Darlegung dieser Gründe berechtigt, eine entsprechende Erhöhung der Preise laut Auftragsbestätigung zu verlangen.

3. Rechnungen sind spätestens 8 Tage nach Rechnungsdatum fällig, sofern auf der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel genannt wurde. Ist der Geldeingang nicht pünktlich und vollständig, so tritt der Kunde automatisch in Verzug.

4. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen gemäß Abs. 3 kommt der Kunde automatisch in Zahlungsverzug. Während des Verzugs ist die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

5. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – berechtigt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.

7. Unsere Preise gelten ab Werk zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und Kosten für etwaige Verpackung.) Ist eine Abrechnung nach Stunden und kein gesonderter Stundensatz vereinbart und, so gilt der allgemein gültige Netto-Stundensatz von 65 Euro/60 Minuten.

IV. Versand, Gefahrübergang

1. Liefern wir selbst aus, geht die Gefahr mit der Übergabe an den Auftraggeber, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Unternehmen auf den Auftraggeber über. Auf Wunsch des Auftraggebers kann auf seine Kosten die Sendung durch uns gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie gegen sonstige Risiken versichert werden.

2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Auftraggeber im Verzug der Annahme ist.

V. Gewährleistung

1. Bei Mängeln der Ware leisten wir ggf. Nacherfüllung, und zwar nach unserer Wahl entweder durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung.

2. Schlägt die Nacherfüllung gemäß Abs. 1 fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.

3. Wir schulden Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Auftraggebers (z.B. Schäden an anderen Sachen) oder Folgeschäden ist vollkommen ausgeschlossen.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.

2. Dem Auftraggeber ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder mit anderen Gegenständen zu vermischen oder zu verbinden bis ein neues Werkstück (Endprodukt) entstanden ist. In diesem Falle erwerben wir Miteigentum an dem Endprodukt in Höhe des Anteils, der sich aus dem Verhältnis des Wertes des verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Liefergegenstandes zum Wert der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung ergibt. Sofern der Auftraggeber Alleineigentum an dem Endprodukt erwirbt, sind wir mit ihm darüber einig, daß der Auftraggeber uns Miteigentum an diesem Endprodukt im Verhältnis des Wertes des verarbeiteten Liefergegenstandes zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt.

3. Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder des Endprodukts tritt der Auftraggeber hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an uns ab. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von uns in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Dieser uns abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.

4. Bis auf Widerruf ist der Auftraggeber zur Einziehung der in diesem Abschnitt VI. (Eigentumsvorbehalt) abgetretenen Forderungen befugt. Der Auftraggeber wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an uns weiterleiten. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine drohende Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers, sind wir berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Auftraggebers zu widerrufen. Außerdem können wir in diesem Falle die Sicherungsabtretung offenlegen, die uns abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Auftraggeber gegenüber seinem Kunden verlangen.

5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf den Liefergegenstand, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung unverzüglich mitzuteilen.

VII. Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz (Kleve). Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Kleve im Januar 2020